Datenschutz

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen vorbehaltlich abweichender individueller Vertragsabreden gemäß unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jegliche Abweichungen müssen von uns schriftlich anerkannt werden. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen und Verträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden (nachstehend auch Käufer, Besteller oder Auftraggeber genannt) erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.


2. Angebote und Preise
Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind alle Angebote grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Zwischenzeitliche Preisanpassung behalten wir uns deshalb vor.
Aufträge werden ausdrücklich nur unter der Voraussetzung der vollen Zahlungsfähigkeit des Käufers angenommen. Wir sind berechtigt, die Ware einzubehalten oder Barzahlung zu verlangen, sobald Gründe eintreten, die die Zahlungsfähigkeit des Käufers beeinträchtigen.
Die Preise gelten, soweit nicht anders vereinbart, ab Werk als Nettopreise in €, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und Verpackung. Sofern Preise nicht ausdrücklich als Festpreis vereinbart sind, gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Dies gilt auch für Terminaufträge und längerfristige Lieferverträge. Für Rahmenlieferverträge gilt eine Laufzeit von 6 Monaten, wenn nicht eine schriftliche Änderung vereinbart ist. Bei Nichterfüllung von Rahmenlieferverträgen wird der volle Warenwert der noch abzunehmenden Warenmenge in Rechnung gesetzt. Sollte uns eine Weiterverwendung der Ware möglich sein, wird in jedem Fall eine Aufwands- und Ausfallentschädigung in Höhe von 20% des Warenwertes in Rechnung gestellt.

Sollten außergewöhnliche Schwankungen bei Rohstoffnotierungen auftreten, müssen wir uns Preiskorrekturen vorbehalten. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in der Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20% oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden. Irrtümer bei Beschreibung und Preisen vorbehalten.
Kosten für Druckunterlagen und Werkzeuge werden anteilig berechnet. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen wie auch Druckunterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.


3. Lieferung und Leistung
Die Versandgefahr trägt der Auftraggeber. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Wir sind zu Mehr- oder Minderlieferungen berechtigt, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist. Als zumutbar gilt, vorbehaltlich außergewöhnlicher, vom Kunden nachzuweisender Umstände des Einzelfalles, eine Mehr-/oder Minderlieferung von 30% der Bestellmenge. Bei Sonderanfertigungen sind produktionsbedingt andere Liefermengenabweichungen statthaft. Teillieferungen sind zulässig. Abgerechnet wird die tatsächliche Liefermenge.
Die Verantwortung für die Beachtung von Schutz- und Urheberrechten an der bestellten Ausstattung trägt der Käufer. Soweit uns fremde Schutz- und Urheberrechte bekannt sind, weisen wir den Käufer darauf hin.
Die Lieferung erfolgt in der handelsüblichen Verpackung.
Eine Transportversicherung erfolgt nur auf Wunsch und zu Lasten des Bestellers. Mehrwegverpackungen (z.B. Europaletten, Gitterboxen, etc.) werden bei Einbehalten zu Selbstkosten berechnet, wenn sie nicht gleichwertig Zug um Zug getauscht oder innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Warenlieferung an uns frachtfrei zurück gesandt werden.

Nimmt der Besteller nach Anzeige vertragsgemäßer Lieferbereitschaft die Ware nicht ab, so können wir Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Daneben haben wir Anspruch auf Ersatz der ortsüblichen Lagerkosten.
Falls durch Einwirkung höherer Gewalt die Ausführung des Auftrages verzögert wird, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Störung. Wir werden den Kunden über den Eintritt eines Falles der höheren Gewalt unverzüglich unterrichten. Im Übrigen bleibt der Vertrag unverändert bestehen. Dauert die Störung länger als 6 Wochen, so steht beiden Vertragspartnern das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Vorher besteht das Rücktrittsrecht nur, wenn wir dem Kunden schriftlich mitgeteilt haben, dass eine Vertragserfüllung nicht oder nicht mehr erbracht werden kann.
Vorstehende Einschränkung gilt nicht für Fixgeschäfte.
Zur Verfügung gestellte Muster gelten als Durchschnittsmuster die hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und Ausführung als unverbindliches Anschauungsmaterial zu betrachten sind.


4. Abrufaufträge
Vertragsabschlüsse mit vereinbarten Teillieferungen verpflichten den Kunden/Besteller zur Abnahme der Teillieferungen.
Vorbehaltlich anderer – schriftlicher – Vereinbarungen hat bei derartigen Abrufaufträgen die Abnahme der gesamten Abrufmenge innerhalb eines Zeitraumes von 11 Monaten, gerechnet vom Tag der ersten Teillieferung, also in zwölf monatlichen Teilmengen zu erfolgen. Nimmt der Kunde in diesen Fällen innerhalb von 2 Monaten während des Lieferzeitraums weniger als die Hälfte eines 1/12 der Gesamtliefermenge ab, so sind wir berechtigt, die gesamte Restmenge sofort zu liefern und zu berechnen. Der Kunde ist verpflichtet, die gesamte Restmenge abzunehmen. Die Fälligkeit der Rechnung über die Restmenge unterliegt unseren Zahlungsbedingungen.
Nimmt der Käufer die Ware auch nach Setzen einer Frist nicht ab, können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
Darüber hinaus sind wir berechtigt, wenn sich der Käufer in Annahmeverzug befindet, er seine Mitwirkungshandlungen unterlässt oder sich unsere Leistung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen verzögert, den Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von 5,00 € pro Stellplatz pro Monat, beginnend mit dem Liefertermin.
Sollte es bei dem Kunden zu einem Vermögensverfall (z.B. Insolvenz) kommen, sind wir berechtigt, von dem Vertrag über die Lieferung von einzelnen Teilen auf Abruf zurückzutreten und den zu diesem Zeitpunkt offenen Rechnungsbetrag sofort fällig zu stellen.


5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum unter Abzug von 2% Skonto, bzw. innerhalb von 30 Tagen rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Verträgen über Werkzeuge und Geräte/Maschinen ist kein Skonto möglich, wenn dies nicht gesondert vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz fällig. Der Nachweis eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir bis zur Begleichung der fälligen Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem Vertrag verpflichtet. Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl von den mit dem Kunden geschlossenen Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, wenn der Kunde die Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Empfang einer Mahnung geleistet hat. Unsere sämtlichen Forderungen werden sofort fällig, wenn der Kunde sich durch Beantragung eines Insolvenzverfahrens oder auf sonstige Weise für zahlungsunfähig erklärt.


6. Haftung
Erkennbare Mängel, Falschlieferungen, Beanstandungen und Mengenfehler der gelieferten Ware sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Werktagen nach Eintreffen der Ware schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind spätestens innerhalb von 8 Werktagen nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Das Rügerecht für versteckte Mängel erlischt 2 Monate nach Eintreffen der Ware.

Muster der beanstandeten Ware sind beizuführen. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass es für den Auftraggeber unzumutbar ist, den mangelfreien Teil der Lieferung zu akzeptieren.
Berechtigte Mängel geben dem Käufer nach unserer Wahl das Recht auf Nachbesserung bzw. Lieferung mangelfreier Ware innerhalb einer angemessenen Frist. Hieraus ergibt sich jedoch keine Berechtigung zum Rücktritt von dem Kaufvertrag.
Im Falle von Sach- oder Rechtsmängeln endet unsere Mängelhaftung 12 Monate nach Gefahrübergang. Wir können die Eignung für bestimmte Verwendungszwecke nicht garantieren, weil wir keinen Einfluss auf die Herstellung und Verwendung der von uns gelieferten Ware haben. Eine Haftung unsererseits für Folgeschäden aus der Verwendung der gelieferten Ware ist ausgeschlossen. Es wird keine Haftung für die Anwendung und besondere Art der Verwendung der verkauften Produkte oder Geräte übernommen werden. Eine derartige Haftung kann weder aus einer von uns herausgegebenen Informationsschrift, Gebrauchsanweisung oder Schriftwechsel, noch aus einer von uns gewährten Kundendienstberatung hergeleitet werden. Der Kunde bzw. Besteller ist in keinem Fall von der Verpflichtung entbunden, unsere Produkte auf die Tauglichkeit des vorgesehenen Einsatzzwecks hin zu prüfen.
Für branchenübliche und technisch nicht vermeidbare Abweichungen an den von uns gelieferten Waren übernehmen wir keine Haftung.
Macht der Kunde im Falle eines leicht fahrlässigen Lieferverzugs nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist Schadensersatz statt der Leistung geltend, so ist dieser auf die Höhe der Mehrkosten eines vorzunehmenden Deckungskaufs – maximal aber auf die Höhe des Auftragswertes – begrenzt. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Vorsatz von Verzugsschäden. Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leichte fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.

Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Der Kunde hat unsere Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten. Der Kunde tritt uns für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus dem genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Kunden um mehr als 20%, so haben wir auf Verlangen des Kunden und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.


8. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag entstehenden Pflichten bzw. Rechtstreitigkeiten ist Mönchengladbach. Dies gilt nur, sofern der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschlands hat.
Es kommt ausnahmslos deutsches Recht zur Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

9. Datenschutz
Wir weisen darauf hin, dass wir die Daten im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes speichern. Wir behalten uns jedoch vor, Daten zum Zwecke der Bonitätsprüfung zu übermitteln. Der Kunde ist jederzeit zum Widerruf berechtigt.


10. Sonstige Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Unwirksame Bestimmungen haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

 

 

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Roverpack GmbH, 25. Mai 2018